Behandlung der Konsequenzen höherer Gewalt

Corona-Pandemie. Höhere Gewalt/ Force Majeure? Handlungs- und Informationspflichten im Projektgeschäft. Hinweise zur Behandlung der Konsequenzen der Corona-Krise für Projekte des Anlagenbaus. 1155PM consultants GmbH sichert für Sie Kompensationsansprüche. Quelle: istockphoto.com. Urheber: T_Lykova: Bild: Verspätet Projekt wegen Schulden
 

18.03.2020. Auswirkungen der Corona-Krise auf Projekte des Anlagenbaus. Vertragsstrafen von Kunden und ungerechtfertigte Nachunternehmerforderungen abwehren.

 

Die aktuelle COVID-19-Pandemie („Coronavirus-Pandemie“) zwingt uns alle auf einer globalen Ebene dazu, private wie auch berufliche Gewohnheiten und Planungen an ständig wechselnde Rahmenbedingungen anzupassen. Niemand hat Erfahrung mit der Beherrschung von Konsequenzen aus sich im Stundenrhythmus ändernden Planungsgrundlagen. Was gerade noch als sinnvolle, ausreichende Maßnahme zur Situationsbewältigung erschien, kann kurz darauf schon als unzureichend angesehen werden, weil die Ausgangsbedingungen sich geändert haben und ein Erkenntnisgewinn stattfand.

 

Dies gilt auch für Ihre Projektarbeit. Neben den zwingend notwendigen Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und zur Eindämmung der Pandemie ist es in einem 2. Schritt notwendig, dafür zu sorgen, dass die wirtschaftliche Existenzgrundlage der Menschen nicht wegbricht. Drohende Vertragsstrafen wegen massiv verzögerter Fertigstellungstermine von Investitionsprojekten stellen dafür eine Bedrohung dar.

„Alle unsere Projektverträge enthalten eine Höhere-Gewalt-/ Force-Majeure-Klausel; uns kann also nichts passieren.“

Das ist so leider nicht richtig. Sie müssen jetzt umgehend, ohne schuldhaften Verzug, handeln und Ihre Auftraggeber über Ihre aktuelle Situation und über Ihre geplanten Maßnahmen zur Bewältigung der Konsequenzen der Krise für das jeweilige Projekt informieren. Und dies in einer Form und innerhalb von Fristen, welche Ihr jeweiliger Projektvertrag und die für diesen Projektvertrag anwendbare Rechtsordnung von Ihnen fordern. Zwingend auch individuell je vertraglicher Schnittstelle, die Sie zu Ihren Projektpartnern haben. Ein Hinweis auf Ihrer Unternehmenswebsite „Wir tun alles Menschenmögliche zur Krisenbewältigung, bitte rufen Sie uns daher nicht an. Wir melden uns bei Ihnen“ ist da ganz sicher die falsche Wahl. Das bloße Vorhandensein einer Höhere-Gewalt-Klausel in Ihren Projektverträgen und/ oder Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen schützt Ihr Unternehmen vor Schaden nicht. 

Erste Anfragen an uns zeigen, dass Unternehmen die Auswirkungen der Corona-Pandemie vorschieben, um ganz andere Probleme zu überdecken.

Am Dienstag, dem 17.03.2020 erreichten uns die ersten Informationen von Kunden, dass deren Nachunternehmer in den Projekten schon am am Vortag pauschal Verzüge und Mehraufwände angekündigt haben, weil die Corona-Pandemie die Projektarbeit dieser Nachunternehmer nachvollziehbar erschweren und verteuern würde. Bei einer ersten etwas genaueren Betrachtung sieht es für unsere Kunden und uns sehr danach aus, dass diese Nachunternehmer im jeweiligen Projekt an Problemen litten, deren Ursachen zeitlich weit vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie liegen. Auch hier ist sorgsames Handeln geboten. Nicht jedem, der über ein Ereignis der höheren Gewalt informiert und dafür eine Kompensation fordert, steht diese auch zu. Hier sind sorgsame Einzelfallprüfungen notwendig und der Status vor Beginn der Corona bedingten Auswirkungen sollte für spätere Verhandlungen oder gar Auseinandersetzungen festgehalten werden.

„Unsere Projektpartner sind doch in der gleichen Situation wie wir. Wir halten zusammen“

Selbstverständlich sind Ihre Kunden und Nachunternehmer ebenfalls von den Konsequenzen der Corona-Pandemie überwiegend betroffen. Dennoch gibt es Verträge, die von Ihrem Unternehmen mit Ihren Projektpartnern für die Durchführung von Investitionsprojekten auf der Basis einer jeweiligen Rechtsordnung geschlossen wurden. Diese Verträge müssen von den Projektparteien eingehalten werden, um den wechselseitigen Interessen gerecht zu werden. Derjenige, der heute vermeintlich partnerschaftlich Zugeständnisse an sein Gegenüber am Verhandlungstisch des Projektes macht, kann derjenige sein, der übermorgen von Ihrem Unternehmen Geld fordert, weil er damals von Ihnen nicht vertragskonform über die von Ihnen erwarteten Verzüge im Projekt informiert wurde. Ein „Wir sprechen täglich mit unseren Vertragspartnern über die Situation“ ist bei weitem nicht ausreichend, um Ihre Ansprüche rechtssicher zu wahren.  Es gilt auf jeden Fall, Rechtsansprüche zu sichern, damit später darüber verhandelt werden kann, ob, wie und in welchem Umfang Zugeständnisse gemacht werden. 

Ganz schön viel zu tun. Aber 1155PM consultants ist Ihr verlässlicher Partner in der Krise.

Wichtig ist, dass Sie jetzt in Ihren Projekten informieren und handeln. Vertragsindividuell, mit offenen Karten und für Sie anspruchswahrend. Unsere Mitarbeiter sind Profis in der Behandlung von Ereignissen der höheren Gewalt. Wir prüfen Ihre Verträge, geben für Sie individuelle Handlungsempfehlungen und bereiten für Sie die notwendige Korrespondenz mit Ihren Projektpartnern vor und stellen auch Ihre Anspruchsdokumentation zusammen. Und dies jetzt, wenn Sie es wünschen.


Sollten Sie jetzt von uns Unterstützung für Ihre Projekte wünschen, um Ihre berechtigten Ansprüche aus der Corona-Pandemie gegenüber Ihren Projektpartner zu wahren, so senden Sie uns bitte eine Mail mit Ihren Kontaktdaten an:


corona-services (at) 1155pm.de

 

Wir setzen uns daraufhin schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.

 

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