FIDIC, NEC & CO. BEHERRSCHEN

FIDIC Contract & Claim Management, Clause 20.1, Extension of time for Completion, Variation Order, Bauzeitverlängerung. Quelle: istockphoto.com; Urheber: solidcolours. Schwarzes Buch mit Klebrigen Erinnerungen. Nutzungsrechte bezahlt durch 1155PM consultants GmbH
 

International gängige Vertragsmuster anspruchswahrend anwenden.


Projekte, die auf einem FIDIC- (Website der FIDIC) oder einem NEC-Vertragsmuster (Website: Institution of Civil Engineers)  basieren, erfordern unter den jeweils anwendbaren Rechtsordnungen unter Umständen zwingend die Einhaltung der in ihnen enthaltenen Frist- und Formerfordernisse bei der Anmeldung und Geltendmachung von Mehrforderungen, um Anspruchsverluste für Ihr Unternehmen zu vermeiden und Schaden von Ihrem Projekt abzuwenden. Aber genauso essentiell ist die vertragskonforme Kommunikation, z.B. im Fall eines FIDIC-Vertragsmusters, mit dem Engineer, die Interpretation der einzelnen Klauseln sowie die umfassende Kenntnis der Pflichten und Rechte der Parteien.  Und hiermit ist nicht nur gemeint, dass man wissen muss, was es mit der "Clause 20.1" im FIDIC-Vertrag auf sich hat.

 

Mit unseren langjährig in der Abwicklung von FIDIC- & NEC-Vertragsmuster-basierten Projekten erfahrenen Contract & Claim Managern verschaffen wir Ihrem Projektleiter und Ihrem Projektteam Luft zum Atmen und Raum für inhaltliches Arbeiten im laufenden Projekt:
  

  • Wir sorgen für effiziente Projektabwicklung unter den Bedingungen Ihres jeweiligen Projektvertrages, dies beinhaltet ebenso vertragskonformes Claim Management zur Wahrung Ihrer berechtigten Mehrvergütungsansprüche.
  • Wir bereiten den Vertrag für Ihr Projektteam verständlich auf und sind Sparringspartner und Coach Ihres Projektleiters bei der Auslegung der Vertragsbedingungen.
  • Von der Anmeldung Ihres Claims auf Kompensation von Mehraufwänden und/ oder Bauzeitverlängerung bis zum Projektabschluss: Wir verfolgen vertragliche Fristen lückenlos; unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen Auftraggeber oder Auftragnehmer ist.
  • Ist der Bauablauf gestört, empfehlen wir die richtige Vorgehensweise zur Vertragsauslegung, auch wenn zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein Disput besteht.
  • Wir sorgen für vertragskonforme und prüfbare Dokumentation von Ursachen für Claims zur Durchsetzung und zur Wahrung Ihrer berechtigten Ansprüche.
  • Auf Ihren Wunsch hin leiten wir für Sie die Adjudikation ein, um einen bestehenden Disput zu klären.
  • Wir gestalten mit Ihnen/ für Sie die Particular Conditions im FIDIC-Vertrag während der Ausschreibungs-Phase Ihres Projektes.
  • Ungerechtfertigt gegenüber Ihrem Unternehmen durchgesetzte Forderungen Ihrer Vertragspartner gehören durch unsere vertragskonforme Claim-Abwehr der Vergangenheit an. 

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