Glossar der Begriffe des Claim Managements
Mängelrüge
Siehe Mangelrüge.
Mangelrüge
Die Mangelrüge (auch "Mängelrüge") ist ein Dokument zur Anzeige einer beanstandeten Lieferung und / oder Leistung eines liefernden und / oder leistenden Vertragspartners. Die Mangelrüge muß in der Regel unverzüglich nach Entdeckung des Mangels durch den Liefer- / Leistungsempfänger dem liefernden und / oder leistenden Vertragspartner erteilt werden, da ansonsten der Anspruch auf Beseitigung des Mangels erlöschen kann. Ein solcher Ausschluß gilt aber nicht, wenn der liefernde und / oder leistende Geschäftspartner einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
Mehrforderung
Siehe Claim.

