Glossar der Begriffe des Claim Managements

Mängelrüge

Siehe Mangelrüge.

 

Mangelrüge

Die Mangelrüge (auch "Mängelrüge") ist ein Dokument zur Anzeige einer beanstandeten Lieferung und / oder Leistung eines liefernden und / oder leistenden Vertragspartners. Die Mangelrüge muß in der Regel unverzüglich nach Entdeckung des Mangels durch den Liefer- / Leistungsempfänger dem liefernden und / oder leistenden Vertragspartner erteilt werden, da ansonsten der Anspruch auf Beseitigung des Mangels erlöschen kann. Ein solcher Ausschluß gilt aber nicht, wenn der liefernde und / oder leistende Geschäftspartner einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

 

Mehrforderung

Siehe Claim.