Glossar der Begriffe des Claim Managements

Leistungssoll

Das Leistungssoll, auch "vertraglich geschuldetes Leistungssoll", bezeichnet im Rahmen eines Vertrages zwischen zwei Vertragsparteien diejenigen Leistungen welche die beiden Vertragsparteien der jeweils anderen Vertragspartei unter den Bestimmungen des Vertrages schulden. Die wechselseitigen Leistungen sind hierbei so exakt und eindeutig wie möglich im Vertrag zu beschreiben ("das Leistungssoll schärfen"), damit beide Vertragsparteien wissen, was sie von der jeweils anderen Vertragspartei im Verlauf der Abwicklung des Vertrages erwarten können. Der Auftraggeber soll wissen, welche Leistung er für welchen monetären Wert erhält und der Auftragnehmer soll wissen wieviel Leistung er für welches Entgelt erbringen muss.

Konfliktträchtig wird das Leistungssoll zwischen den Vertragsparteien, wenn es nicht ausreichend im Zuge der Vertragsverhandlungen geschärft wurde. Ein unzureichend geschärftes Leistungssoll kann zum Beispiel Vertragsformulierungen wie "...all engineering shall be state of the art..." oder "all buildings shall be erected on the basis of industrial standards..." sein. Zur Unschärfe des vertraglich geschuldeten Leistungssolls tragen die vorgenannten Formulierungen dadurch bei, dass sie keine exakte und klar umrissene Forderung nach einem "How-to-do" aufstellen. Weder "state-of-the-art", noch "industrial standard" definieren unmissverständlich, wie und in welcher Form etwas getan werden soll. Besser wäre es, klaren Bezug auf definierte Standards wie zum Beispiel die DIN oder den British Standard herzustellen.