Glossar der Begriffe des Claim Managements

Behinderungsanzeige

Eine Behinderungsanzeige dient der Information der behindernden Vertragspartei über einen die andere Vertragspartei in ihrer Projektabwicklung behindernden Sachverhalt. Die Behinderungsanzeige hat eine Informations-, Warn- und Schutzfunktion. Dem warnenden Charakter der Behinderungsanzeige kommt insofern Bedeutung hinzu, als dass der behindernden Vertragspartei mitgeteilt wird, welche Risiken, Zeitverzüge und ggfls. Mehrkosten aus zum Beipsiel Schadenersatz, Selbstvornahme oder Annahmeverzug auf sie zukommen. Der Schutzfunktion der Behinderungsanzeige kommt dadurch Bedeutung hinzu, als dass die behindernde Vertragspartei in die Lage versetzt werden soll, Maßnahmen ergreifen zu können, um Schäden abzuwenden oder zu minimieren. Eine rechtzeitige Behinderungsanzeige erlaubt der behinderten Vertragspartei auch, Beweise zu sichern für eine spätere erfolgreiche Durchsetzung eines diesbezüglichen Claims bei der behindernden Vertragspartei.

Vgl. Behinderung.