Glossar der Begriffe des Claim Managements

Behinderung

Eine Behinderung im Rahmen der Projektabwicklung ist aus vertraglicher Sicht eine Beeinträchtigung eines Vertragspartners bei der Erbringung des von ihm einem anderen Vertragspartner geschuldeten Leistungssolls. Der in seiner Erbringung des Leistungssolls beeinträchtigte Vertragspartner kann hierbei vom jeweils anderen Vertragspartner, zum Beispiel durch die Nichtherstellung von Baufreiheit durch diesen, behindert werden. Ebenso können aber auch dritte Parteien, zu denen der beinträchtigte Vertragspartner kein vertragliches Verhältnis unterhält, ihn behindern. So kann zum Beispiel ein  Auftragnehmer Nr 2. des Bauherrn ("Auftraggeber"), der mit dem Rohrleitungsbau auf einer Baustelle beauftragt ist, nicht so rechtzeitig seine Arbeitsmaterialien vom Arbeitsort entfernt haben, dass der Auftragnehmer Nr.1, der am gleichen Gewerk die Elektroinstallationen durchführen soll, in seiner Leistungserbringung behindert ist. In diesem Fall würde Auftragnehmer Nr.1 dem Auftraggeber eine Behinderungsanzeige stellen und ihm gegebenenfalls seine Anspruchsvermutung auf Bauzeitverlängerung mitteilen.

Siehe auch Behinderungsanzeige, Claims