Glossar der Begriffe des Claim Managements
Bauzeitverlängerung
Kommt es bei der Abwicklung eines Vertrages im Rahmen eines Projektes zu Ablauftstörungen so ist die Erbringung des vertraglich geschuldeten Leistungssolls durch den Auftragnehmer im Regelfall gefährdet. Hat der Auftragnehmer diese, ihn behindernden, Ablaufstörungen nicht zu vertreten, so kann ihm unter Umständen gegenüber dem Auftraggeber ein Anspruch auf Bauzeitverlängerung entstehen, vorausgesetzt dieser Umstand ist vertraglich und / oder gesetzlich geregelt. Voraussetzung hierfür ist eine Anmeldung des Anspruches auf Bauzeitverlängerung durch eine Anmeldung des Anspruchs beim Auftraggeber sowie durch lückenlose Dokumentation der Ablaufstörungen und ihrer Auswirkungen auf den Kritischen Pfad des Projekt-Netzplanes. Anhand dieser vorgenannten Auswirkung wird die Größe der Bauzeitverlängerung berechnet.

